Behandlungsablauf
Eine Behandlung dauert in der Regel 60 – 75 Minuten.
Vorab der Behandlung führt der osteopathisch tätige Therapeut ein umfassendes Diagnosegespräch (Anamnese) mit dem Patienten und versucht anhand verschiedener Bewegungstests, sowie dem Abtasten von relevanten Bereichen die Ursache möglicher Beeinträchtigungen zu erkennen. Die Summe der daraus gewonnen Erkenntnisse bilden das Patientenprofil.
Dies ist die Ausgangsbasis für eine ganzheitliche Behandlung, in der alle Aspekte der Osteopathie und/oder anderer Behandlungsverfahren einfließen.
Behandlungsdauer
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da jeder Mensch einzigartig ist und sich die Behandlung individuell an den jeweiligen Bedürfnissen des Patienten orientiert.
Aus meinen Erfahrungen sollten ca. 3 – 8 Behandlungen eingeplant werden.

Kosten
Die Osteopathie ist in erster Linie eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten zu tragen ist.
Als Heilpraktikerin mit Schwerpunkt in Osteopathie (alternativ: Als Heilpraktikerin und osteopathisch tätige Therapeutin) erfülle ich die Voraussetzungen vieler gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, sowie der Beihilfe.
Ob, und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Rechnungen übernimmt, klären Sie bitte bereits im Vorfeld der Behandlung mit Ihrer Versicherung.
Viele gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich mittlerweile anteilig an osteopathischen Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Bezuschussung möglich ist.
In der Regel wird bereits vor Beginn der osteopathischen Behandlung ein Rezept ihres Arztes benötigt. Bitte beachten Sie, dass der Behandlungssatz von 100 Euro (Erstbehandlung 120 Euro) unabhängig von der Teilerstattungshöhe Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt wird.
Kostenübernahme durch private Krankenkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherungen
Die Kosten werden von privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem gewählten Tarif werden die Kosten von privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Selbstzahler
Sollte keine der oben genannten Abrechnungsmöglichkeiten auf Sie zutreffen, dann liegen die Kosten für die Erstbehandlung bei 120 Euro. Jede weitere Behandlung berechne ich mit 100 Euro. Der Betrag wird Ihnen später in Rechnung gestellt. Die Rechnung können Sie eventuell im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung als außergewöhnliche Belastung anrechnen lassen. Bitte beachten Sie hier, dass eine mögliche Absetzung der Kosten in der Steuererklärung von der individuellen Belastungsgrenze (zumutbare Belastung) abhängig ist. Eine Gewähr für die Anrechnung der Kosten gibt es daher nicht.
Bitte beachten!
Ihre Termine sind bis spätestens zwei Arbeitstage vor dem Behandlungstermin abzusagen.
Nicht bzw. nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt!

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf
Über meinen Onlinekalender können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit mir vereinbaren, bei dem wir uns kennenlernen. Ich rufe Sie an ihrem Wunschtermin an und wir besprechen dann, wie ich ihnen weiterhelfen kann.